Kantonale Ausübungsanforderungen für Dry Needling

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten dürfen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Dry Needling anwenden, wenn sie die kantonalen Anforderungen erfüllen


Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat mit Schreiben vom 5. Juli 2012 die Anwendung von Dry Needling durch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausschliesslich nach dem Standard des Dry Needling Verband Schweiz (DVS) empfohlen. Alle Kantone inklusive das Fürstentum Liechtenstein richten sich nach dieser Empfehlung der GDK.

 Zwei wesentliche Punkte welche der DVS-Standard fordert, sind:

  • eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und
  • dass die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.

In einzelnen Kantonen wird für die Ausübung von Dry Needling zusätzlich die Einholung einer Bewilligung verlangt.


Kantonale Anforderungen - Stand August 2026

 AargauAargau
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
 Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  Basel-LandschaftBasel-Landschaft
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  • Der Kanton BL erwähnt explizit die anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen:
        • Dry Needling Verband Schweiz (DVS): Dry Needling Therapeut DVS
        • David G. Simons Academy (DGSA): Dry Needling Therapeut DGSA
        • Interessengemeinschaft für myofasziale Triggerpunkt-Therapie (IMTT): Dry Needling Therapeut IMTT
        • Dry Needling Academy (DNA): Dry Needling Therapeut DNA
  Basel-StadtBasel-Stadt
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  BernBern
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  FreiburgFreiburg
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  GenfGenf
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  GlarusGlarus
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  GraubündenGraubünden
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  JuraJura
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  LuzernLuzern
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    JA
    Die Anwendung der Dry Needling Methode wird bewilligt, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse vorhanden sind. Die Beurteilung richtet sich nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 5. Juli 2012, das heisst: 

    • Abschluss als "Dry Needling Therapeut DVS" oder
    • äquivalente Ausbildung.
    Im Zusammenhang mit mutmasslich äquivalenten Ausbildungen muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss dem von der GDK empfohlenen Standard bzw. dem DVS-Standard entspricht. 

    Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch eine Bestätigung der ausbildenden Organisation oder des DVS zu belegen.

    Gesuchsformular Physiotherapeutin/Physiotherapeut abrufbar unter: https://gesundheit.lu.ch/bewilligungen 
    (bei "Berufsgruppe» im Dropdown – Menü «Physiotherapeut/in» auswählen)

    Das Bewilligungsgesuch ist einzureichen bei: 

    Dienststelle Gesundheit und Sport
    Humanmedizin
    Meyerstrasse 20
    Postfach 3439
    6002 Luzern
    skrtrthmnmdznlch
  NeuenburgNeuenburg
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  NidwaldenNidwalden
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  ObwaldenObwalden
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  • Muss die Ausübung der Dry Needling Methode vorgängig gemeldet werden?
    JA
    Meldung als «weitere berufliche Qualifikation» im Rahmen der Berufsausübungsbewilligung unter Beilage des Diploms.
    https://www.ow.ch/dienstleistungen/4449
  SchaffhausenSchaffhausen
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    JA
    An die Bewilligung werden folgende Anforderungen gestellt:
        • Kantonale Berufsausübungsbewilligung als Physiotherapeut / Physiotherapeutin, sowie
        • Abschluss in Dry Needling gemäss Empfehlungen der GDK vom 5. Juli 2012
          Die Erfüllung der Anforderungen ist mittels Beleg des erfolgreichen Abschlusses einer entsprechenden Ausbildung in Dry Needling nachzuweisen.
        • Das Bewilligungsgesuch ist einzureichen bei:
          Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen
          Mühlentalstrasse 105
          8200 Schaffhausen
          gsndhtsmtshch
  SchwyzSchwyz
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  SolothurnSolothurn
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  • Muss die Ausübung der Dry Needling Methode vorgängig gemeldet werden?
    JA
    Meldung beim Gesundheitsamt mit folgenden Nachweisen:
  St. GallenSt. Gallen
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  TessinTessin
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  ThurgauThurgau
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  UriUri
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  • Muss die Ausübung der Dry Needling Methode vorgängig gemeldet werden?
    JA
    Informationen und Gesuchsformular „Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung“ abrufbar unter:
    https://www.ur.ch/dienstleistungen/3514
  WaadtWaadt
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  WallisWallis
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  ZugZug
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  ZürichZürich
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN
  Fürstentum LichtensteinFürstentum Lichtenstein
  • Dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Dry Needling anwenden?
    JA, sofern eine mindestens 55-stündige praktische Ausbildung in Dry Needling und die erfolgreiche Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung nachgewiesen werden kann.
  • Muss eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden?
    NEIN

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