Prüfungsablauf und Organisation

Organisation

  • Bei fristgerechter und vollständiger Anmeldung werden die letzten organisatorischen Informationen den Kandidaten bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin zugestellt.
  • Die Kandidaten erscheinen pünktlich zum Prüfungstermin. Verspätetes Erscheinen zur Prüfung kann die Nichtigkeit der entsprechenden Prüfungseinheit und den Verfall des entsprechenden Anteils der Prüfungsgebühr zur Folge haben.
  • Die Kandidaten haben sich mit einem Identitätsausweis / Pass auszuweisen. Das Erscheinen ohne Identitätsausweis / Pass kann die Nichtigkeit der entsprechenden Prüfungseinheit und den Verfall des entsprechenden Anteils der Prüfungsgebühr zur Folge haben.
  • Die theoretische Prüfung ist mit Kugelschreiber zu schreiben. Hierfür werden Kugelschreiber an der Prüfung an die Teilnehmer abgegeben. Prüfungen, welche mit Bleistift geschrieben wurden, werden nicht korrigiert und gelten folglich als nicht bestanden.

  • An den Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen und der Kontakt zu anderen Kandidaten während der theoretischen Prüfung ist zu unterlassen. Widerhandlungen können zur Nichtigkeit der entsprechenden Prüfungseinheit und zum Verfall des entsprechenden Anteils der Prüfungsgebühr führen.
  • Die Resultate der theoretischen Prüfung werden den Kandidaten bis eine Stunde nach Abgabe der theoretischen Prüfung mitgeteilt.
  • Das Resultat der praktischen Prüfung wird direkt nach der Prüfung bekannt gegeben.
  • Telefonische Auskünfte zu absolvierten Prüfungen werden nicht erteilt.

Nichtbestehen der theoretischen Prüfung

Bei nicht bestehen der theoretischen Prüfung, kann diese maximal 3 mal wiederholt werden, wobei die Prüfungsgebühr (CHF 140.-) erneut zu bezahlen ist. Danach ist keine weitere Prüfung mehr möglich.


Nichtbestehen der praktischen Prüfung

Bei nicht bestehen der praktischen Prüfung, kann diese maximal 3 mal wiederholt werden, wobei die Prüfungsgebühr (CHF 350.-) erneut zu bezahlen ist. Danach ist keine weitere Prüfung mehr möglich.


Rekurse

Gegen Entscheide des Vorstandes des DVS kann schriftlich Rekurs an das DVS Sekretariat gerichtet werden. Der Rekurs muss eine detaillierte Stellungnahme und Begründung des Sachverhaltes beinhalten. Der Rekurs muss innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des Entscheides beim DVS eingegangen sein.

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